Empfehlungen der Fachverbände zu beachten, wozu auch die SIA-Normen gehören. Da die SIA-Normen vom bernischen Gesetzgeber nicht als verbindlich erklärt wurden, kommt ihnen kein Gesetzescharakter zu. Es wird aber angenommen, dass sie den anerkannten Stand der Technik im betreffenden Zeitpunkt wiedergeben.5 4 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) 5 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 21