a) Die Beschwerdeführerin macht geltend, es sei auf das Recht abzustellen, das im Zeitpunkt der Baubewilligung für den Neubau der Wohnsiedlung (21. November 2006) in Kraft gewesen sei. Die damals geltende SIA-Norm 358, Ausgabe 1996, habe bei den Absturzsicherungen Ausnahmen vorgesehen. Auf den bewilligten Plänen von 2006 seien 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) 3 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 5