4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Es gab den Einsprechern Kenntnis der Beschwerde und Gelegenheit, sich zu ihrer allfälligen Parteistellung im vorliegenden Verfahren zu äussern. Das Rechtsamt beteiligte die Stockwerkeigentümer der Parzellen Nr. Z.________ und Y.________ von Amtes wegen am Verfahren und gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit Verfügung vom 28. Juli 2015 entzog das Rechtsamt der in Ziff. 4.3 des angefochtenen Entscheides angeordneten vorsorglichen Massnahme die aufschiebende Wirkung und setzte dafür eine neue Frist an.