«Sämtliche Geländer sind fachgerecht bis am 30. Juli 2015 auszuführen und der Baubewilligungsbehörde Twann-Tüscherz zur Abnahme zu melden. Bei einer allfälligen Verzögerung behält sich die Bauverwaltung vor, im Rahmen eines Baupolizeiverfahrens die Ersatzvornahme auf Kosten der Baugenossenschaft T.________ anzuordnen. Ergreift eine der Verfahrensparteien das Rechtsmittel, welches dazu führt, dass der vorliegende Bauentscheid nicht in Rechtskraft erwachsen kann, so hat die Baugenossenschaft T.________ bis am 30. Juli 2015 provisorische fachtechnisch einwandfreie Absturzsicherungen, z.B. aus Holz, montieren zu lassen.»