Bei den Häusern Nrn. 30 und 34 bestehe eine Hecke, die einen guten Schutz biete. Gegen das Bauvorhaben erhoben Herr E.________ sowie Herr und Frau O.________, alle Eigentümer von Stockwerkeinheiten, Einsprache. 2. Mit "Bauentscheid - Verfügung" vom 20. April 2015 erteilte die Gemeinde Twann- Tüscherz die Baubewilligung für die Geländer bei den Häusern Nrn. 18, 20, 22, 24, 26, 28 sowie 32 und wies die Einsprachen ab. Als Auflagen / Nebenbestimmungen verfügte sie unter dem Titel "Ausführungstermin" in Ziff. 4.3: