18, 20, 22, 24, 26, 28, 30, 32 und 36 Geländer nach SIA 358 fehlten. Mit Schreiben vom 9. Mai 2014 wies die Gemeinde die Beschwerdeführerin auf die bestehenden Unfallgefahren hin und teilte ihr mit, dass sie die Geländer in den kommenden Tagen vor Ort überprüfen werde. Die Beschwerdeführerin erklärte mit Schreiben vom 26. Mai 2014, die Erstellung von Geländern auf den Natursteinmauern sei in verschiedener Hinsicht problematisch. Die Genossenschaft habe es seinerzeit den einzelnen Parteien überlassen, selber beispielsweise mit Pflanzen für Abschrankungen zu sorgen.