1. Gestützt auf die Gesamtbaubewilligung vom 21. November 2006 sowie die am 27. Oktober 2009 und 15. Februar 2010 bewilligten Projektänderungen erstellte die Beschwerdeführerin auf den Parzellen Twann-Tüscherz Gbbl. Nr. Z.________ und Y.________ eine Wohnsiedlung mit Terrassenhäusern. Die Parzellen liegen in der Überbauungsordnung "T.________", Sektor II. Anlässlich der Baukontrolle vom 22. Juli 2010 stellte die Gemeinde fest, dass bei den Gartenstützmauern der Häuser Nrn. 14, 16, 2