a) Der Beschwerdeführer beantragt in seiner Beschwerde, es "sei die generelle Baubewilligung inkl. Erschliessung durch die Beschwerdeinstanz zu erteilen". Nachdem das Rechtsamt mit Verfügung vom 12. Mai 2015 darauf aufmerksam gemacht hatte, dass darauf wohl mangels aktuellem schützenswertem Interesse nicht eingetreten werden 4 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 40- 41 N. 4a mit Hinweisen auf die Rechtsprechung. 5 Beilage zur Stellungnahme vom 30. Mai 2015. 5