a) Der Beschwerdeführer ersucht im vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht um die Bewilligung einer Projektänderung. Vielmehr teilt er mit, dass er Projektänderungen in mehreren Varianten bei der Gemeinde zur Prüfung im Voranfrageverfahren unterbreitet hat. Die Frage der Zulässigkeit einer Projektänderung im vorliegenden Beschwerdeverfahren stellt sich demnach nicht. Ohnehin könnte auf ein Projektänderungsgesuch, das in Varianten unterbreitet wird, im Beschwerdeverfahren nicht eingetreten werden.