5. Mit Schreiben vom 30. Mai 2015 teilt der Beschwerdeführer mit, er habe bei der Gemeinde drei Projektänderungen zur Beurteilung eingereicht. Aus den Beilagen ist ersichtlich, dass die Gemeinde diese im Voranfrageverfahren geprüft hat. Der Beschwerdeführer erklärt weiter, die Beschwerdeinstanz solle das ordentliche Baubewilligungsverfahren weiterführen. Er beantrage, die 9 Mal revidierten Baueingabepläne vom 9. Februar 2015 einer Fachstelle für Ästhetik zur Stellungnahme zu unterbreiten und den Bericht den Beteiligten zu eröffnen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen