und Bericht zu erstatten. Sobald die Kubatur als bewilligungsfähig erachtet werde, sei die generelle Baubewilligung inkl. Erschliessung durch die Beschwerdeinstanz zu erteilen. Im Rahmen seiner Begründung beantragt der Beschwerdeführer zudem ein Gespräch mit einer baurechtlich versierten Fachperson der Beschwerdeinstanz zur Abklärung der Chancen und Risiken. Anschliessend sei allenfalls Projektänderung 3 zu prüfen. Die Varianten seien von der Beschwerdeinstanz zur Beurteilung an die Gemeinde und an eine geeignete Fachstelle für Ästhetik zur Stellungnahme zuzustellen.