2. Gegen diesen Entscheid hat der Beschwerdeführer am 8. Mai 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) eingereicht. Er beantragt, der Bauabschlag vom 9. April 2015 sei aufzuheben und das Baubewilligungsverfahren sei von der BVE weiterzuführen. Die Gemeinde Spiez sei aufzufordern, die bei dieser eingereichten Projektänderung mit zwei Varianten zu prüfen 2