1. Die Gemeinde Spiez erteilte dem Beschwerdeführer mit Entscheid vom 9. April 2015 den Bauabschlag für dessen Bauvorhaben, den "Teilabbruch des Gebäudes und Wiederaufbau von einem 3-Familienhaus sowie Erstellen von vier Autoabstellplätzen" auf den Parzellen Grundbuch Spiez, Gbbl. Nrn. Y.________ und Z.________ (X.________ 17 und 19).