b) Die Beschwerdeführenden bringen in ihrer Beschwerdeschrift einzig Argumente vor, welche die Schmutzwasserentsorgung betreffen. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist aber ausschliesslich die Baubewilligung vom 10. April 2015 betreffend den Fensterbzw. Dachflächenfenstereinbau, das Aufstellen einer Sauna im Garten sowie den Einbau eines Speicher-Holzofens. Wie die Gemeinde in ihrer Stellungnahme vom 1. Juni 2015 richtigerweise ausführt, führen die bewilligten Vorhaben nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Schmutzwasserleitung. Die Sauna hat keinen Kanalisations- bzw. Wasseranschluss.