2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 8. Mai 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen, der Gesamtentscheid vom 10. April 2015 sei aufzuheben und es sei die Erstellung einer neuen Schmutzwasserentsorgung für die Parzelle Nr. E.________ ohne Beanspruchung ihrer Parzelle Nr. F.________ zu verfügen.