Am 17. Februar 2015 stellte die Gemeinde fest, dass die Bauherrschaft bereits zwei bisher nicht deklarierte Dachflächenfenster eingebaut hatte. Nachdem die Gemeinde den Beschwerdegegner auf diesen Umstand aufmerksam gemacht hatte, reichte dieser am 6. März 2015 eine Projektänderung ein. Dagegen wurde keine Einsprache erhoben. Mit Gesamtentscheid vom 10. April 2015 erteilte die Gemeinde Täuffelen die Baubewilligung.