betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Täuffelen vom 10. April 2015 (31/14; Kanalisationsleitung) 2 I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdegegner reichte am 3. Oktober 2014 bei der Gemeinde Täuffelen ein Baugesuch ein für den Einbau eines neuen Fensters im Giebel Süd, den Einbau von neuen Dachflächenfenstern süd-, nord- und westseitig, das Aufstellen einer Sauna im Garten sowie den Einbau eines Speicher-Holzofens im bestehenden Gebäude auf der Parzelle Täuffelen Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone (W2). Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache.