c) Im Westen und Süden grenzt das Bauvorhaben an den Weg E.________-hölzli. Im Abschnitt nach der Einmündung von der F.________Strasse verläuft das E.________- hölzli in Nord-Süd-Richtung über die Bauparzelle Nr. G.________, nach der Linkskurve verläuft es gegen Osten über die Parzellen Nr. O.________ und M.________, auf der sich sechs Garagen für die Wohnliegenschaften (Parzellen Nr. P.________ bis Q.________) befinden. Das E.________-hölzli erschliesst mindestens 11 Parzellen und hat daher die Funktion einer Detailerschliessungsstrasse. Diese stellen gemäss Art.