Grenzabstandsvorschriften sollen einerseits die Nachbarschaft vor Beeinträchtigungen schützen. Andererseits dienen sie der Gestaltung des Ortsbilds sowie den Interessen der Gesundheits- und Feuerpolizei. Gegenüber öffentlichen Strassen haben die Bauabstände vor allem verkehrspolizeiliche und wohnhygienische Bedeutung. Die gesetzlichen Strassenabstände gehen daher als speziellere Vorschriften den reglementarischen Grenzabständen vor. Dies gilt auch, wenn dadurch der Abstand kleiner wird als der nach der Zonenordnung einzuhaltende Grenzabstand.13 Gemäss Art. 80 Abs. 1 Bst.