Abstände der Bauten auf dem Areal kann vom Baureglement abgewichen werden. Die Gestaltungsfreiheit entbindet aber nicht davon, die reglementarischen Grenz- und Gebäudeabstände gegenüber den angrenzenden Grundstücken einzuhalten.12 In der Mischzone MZ beträgt der grosse Grenzabstand 10 m, beim kleinen Grenzabstand sind 4 m einzuhalten (Art. 2 GBR).