Auch das lange E-Mail der stellvertretenden Leiterin Bau und Planung vom 4. September 2014 zeugt davon, dass die Bauverwaltung bei der materiellen Beurteilung keine Kompromisse einging.10 Schliesslich wurde das Bauvorhaben und die Einsprachen am 16. September 2014 und 24. Februar 2015 in der Departementskommission Bau behandelt, die dem Antrag um Erteilung der Baubewilligung zustimmte.11 Dass die Gemeinde in Bezug auf den gerügten Grenzabstand anderer Ansicht ist als die Beschwerdeführer, beruht auf sachlichen Gründen und hat 7 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 32-