Im Gegenteil belegen die langen Mängellisten in den Briefen der Gemeinde an die Beschwerdegegnerin vom 27. Juni 2014, 18. Juli 2014 und 19. September 2014, dass das Bauprojekt materiell gründlich geprüft wurde, gerade auch hinsichtlich der baupolizeilichen Masse. Auch das lange E-Mail der stellvertretenden Leiterin Bau und Planung vom 4. September 2014 zeugt davon, dass die Bauverwaltung bei der materiellen Beurteilung keine Kompromisse einging.10 Schliesslich wurde das Bauvorhaben und die Einsprachen am 16. September 2014 und 24. Februar 2015 in der Departementskommission Bau behandelt, die dem Antrag um Erteilung der Baubewilligung zustimmte.11