Das Baugesuch wurde von einer Mitarbeiterin der Bauverwaltung materiell geprüft, das Baubewilligungsverfahren leitete die stellvertretende Leiterin Bau und Planung. Nach unbestrittenen Angaben der Gemeinde waren beide nicht im "Gutachterverfahren" involviert. Es bestehen keine Hinweise, dass die Bauverwaltung die Baueingabe nicht mehr objektiv und nach sachlichen Kriterien beurteilt hätte. Im Gegenteil belegen die langen Mängellisten in den Briefen der Gemeinde an die Beschwerdegegnerin vom 27. Juni 2014, 18. Juli 2014 und 19. September 2014, dass das Bauprojekt materiell gründlich geprüft wurde, gerade auch hinsichtlich der baupolizeilichen Masse.