Umgebung und die Zufahrt zur Einstellhalle zum Thema hatten. Demnach bildeten Gestaltungsfragen und die Einordnung des Bauvorhabens in das Ortsbild den Schwerpunkt. In der Sache ist das "Gutachterverfahren" vergleichbar mit einer Voranfrage, mit dem Unterschied, dass für die spezifische Frage der Gestaltung qualifizierte externe Fachleute beigezogen wurden. Auskünfte und vorläufige Beurteilungen, die im Rahmen einer Voranfrage ergehen, binden die Behörde im nachfolgenden Baubewilligungsverfahren nicht. Eine Voranfrage beinhaltet noch keinen Entscheid und entfaltet keine Rechtswirkungen für das anschliessende Baubewilligungsverfahren.7