Das Bauvorhaben sei schliesslich von der Baukommission beurteilt und bewilligt worden. Die Beschwerdegegnerin erklärt, sie habe die angeblich "enge Begleitung" durch die Gemeinde nie gesucht. Das Verfahren zur Qualitätssicherung sei von der Gemeinde angeordnet worden. Zum Verdacht der fehlenden Objektivität hätten die Beschwerdeführer weder konkrete Rügen noch eine Begründung vorgebracht. 4