Die Gemeinde bringt dagegen vor, die Fachberatung, der das Projekt zur Überprüfung der ästhetischen Einordnung und gestalterischen Qualität unterbreitet worden sei, habe ein Gutachterverfahren verlangt und die beizuziehenden Fachleute empfohlen. Es sei Aufgabe der Gemeinde, insbesondere des Leiters der Abteilung Bau und Planung, solche Prozesse zu leiten. Die baupolizeilichen Masse seien erst im Baubewilligungsverfahren − und nicht im vorgängigen Gutachterverfahren − geprüft worden, und zwar von der stellvertretenden Leiterin der Abteilung Bau und Planung. Das Bauvorhaben sei schliesslich von der Baukommission beurteilt und bewilligt worden.