2. Dagegen reichten die Beschwerdeführer am 4. Mai 2015 gemeinsam Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 1. April 2015 und Erteilung des Bauabschlags.