formulare zugestellt. Den Beschwerdeführerinnen werden zudem Kopien des Fachberichts Brandschutz vom 15. Oktober 2015 sowie der Formulare Selbstdeklaration Baukontrolle zugestellt. Die Beschwerdeführerinnen werden auf die Pflichten gemäss Art. 47a BewD hingewiesen. 3. a) Die Beschwerdeführerinnen haben Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 200.00 zu zahlen. Die Beschwerdeführerinnen haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.