- Die Baubewilligung gemäss den Plänen vom 19. August 2015 und 3. Dezember 2015 (gestempelt vom Rechtsamt der BVE am 20. August 2015 und 7. Dezember 2015) und den korrigierten Baugesuchsformularen vom 19. August 2015. Es gelten die Auflagen gemäss Fachbericht Brandschutz vom 15. Oktober 2015. - Die Gewässerschutzbewilligung. Den Beschwerdeführerinnen sowie der Gemeinde wird mit dem vorliegenden Entscheid je ein Satz der bewilligten Pläne und der massgebenden Baugesuchs- RA Nr. 110/2015/60 15