d) Ziff. D/5. wird geändert und lautet neu: "Die Kosten dieser Verfügung (Art. 52 BewD) betragen Fr. 1'775.00 und werden Frau B.________ und der A.________ auferlegt." Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig. e) Im Übrigen wird die Verfügung der Gemeinde Worben vom 8. April 2015 bestätigt. 2. Das Vorhaben der Beschwerdeführerinnen, die Umnutzung eines bestehenden Gebäudeteils als Lager für nicht wassergefährdende Materialien und Geräte auf der Parzelle Worben Grundbuchblatt Nr. D.________, wird bewilligt. Die Gesamtbewilligung umfasst: