8 Vorakten, pag. 37 RA Nr. 110/2015/60 11 nachträgliche Baubewilligungsverfahren durchführen und über das Baugesuch entscheiden. Zusammen mit den Kosten für Publikation und Amts- und Fachberichte sowie Auslagen betragen die Kosten des Baubewilligungsverfahrens insgesamt Fr. 1'775.00. Diese Kosten, die auch entstanden wären, wenn bereits die Gemeinde das Vorhaben teilweise bewilligt hätte, haben die Beschwerdeführerinnen als Baugesuchstellerinnen zu tragen (Art. 52 Abs. 1 BewD). 6. Zusammenfassung und Kosten