Die Abklärungen mit dem AGR vom 5. Januar 2015 sowie vom 12. Januar 2015 kann den Beschwerdeführerinnen daher nicht auferlegt werden. Der Aufwand nach Aufwandgebühr II ist damit um 1,25 Stunden zu kürzen und beträgt 10 Stunden bzw. Fr. 1'000.00 statt Fr. 1'125.00. Die Kosten des vorinstanzlichen Aufwandes werden daher auf Fr. 1'137.50 reduziert (Aufwandgebühr I = Fr. 137.50, Aufwandgebühr II = Fr. 1'000.00). Diese Kosten erscheinen für den Bauentscheid und die Wiederherstellungsverfügung als angemessen. Auch wenn die materiellen Grundlagen für den Bauabschlag mit dem Fachbericht des AWA bereits weitgehend vorhanden waren, musste die Gemeinde dennoch das