Für die schriftliche Aufforderung, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen, wird ein Aufwand von 0,75 Stunden berechnet. Die formelle Prüfung mit Einholen fehlender Unterlagen erforderte 1 Stunde und 0,75 Stunden wurden für das Einholen der drei Nebenbewilligungen verwendet. Den grössten Aufwand verursachten mit 2,25 Stunden die materielle Prüfung inklusive die Vorbereitung der Behandlung in der Baukommission sowie das Erarbeiten des Bauabschlags mit der Wiederherstellungsverfügung mit 3,5 Stunden. Diese Aufwendungen sind ohne weiteres angemessen.