c) Mit der Beschwerdeantwort reichte die Gemeinde die Tabelle mit der Zusammenstellung ihrer Aufwendungen ein, die auch in den Vorakten enthalten ist.8 Daraus ist ersichtlich, dass eine halbe Stunde für die Eingangskontrolle und das Eröffnen des Geschäfts aufgewendet wurde sowie Aufwand im Zusammenhang mit der Publikation und dem Einholen der Nebenbewilligungen entstand (Aufwandgebühr I). Dieser Aufwand ergibt einen Betrag von Fr. 137.50, was nicht zu beanstanden ist. Nach der Aufwandgebühr II sind insgesamt 11,25 Stunden verbucht: Für die schriftliche Aufforderung, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen, wird ein Aufwand von 0,75 Stunden berechnet.