Die Gemeinde macht geltend, die in Rechnung gestellten Gebühren entsprächen den effektiven Aufwendungen und seien gerechtfertigt. Sämtliche Aufwendungen für baupolizeiliche Massnahmen, die Behandlung des Baugesuchs etc. würden laufend in einer Tabelle erfasst und nach dem Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Worben vom Dezember 2012 abgerechnet.