Im Übrigen hätten sie das Baubewilligungsverfahren nicht verursacht. Sie seien aufgefordert worden, ein Baugesuch einzureichen und ihnen sei signalisiert worden, der Malerbetrieb sei bewilligungsfähig. Wäre ihnen gesagt worden, dass die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen und Flüssigkeiten in der S3 nicht bewilligungsfähig ist, hätten sie das Lager entfernt und kein Baugesuch eingereicht.