a) Die Beschwerdeführerinnen rügen, die Gemeinde verlange ohne weitere Erklärung eine Aufwandgebühr von Fr. 1'262.50. Es sei nicht nachvollziehbar, inwiefern ein solcher Aufwand entstanden sei, wenn das AWA, welches die Grundlagen für den Bauentscheid geliefert habe, eine Gebührenforderung von lediglich Fr. 200.00 stelle. Die Gebühr der Gemeinde sei weder kostendeckend noch verhältnismässig. Zudem habe die Gemeinde Auskünfte beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) eingeholt, die ihnen nicht in Rechnung gestellt werden dürften. Im Übrigen hätten sie das Baubewilligungsverfahren nicht verursacht.