e) Das AWA sowie der Feueraufseher haben dem reduzierten Bauvorhaben zugestimmt. Die Gemeinde hält ebenfalls fest, ein Lager für nicht wassergefährdende Materialien sei zonenkonform und zulässig, allerdings sei es fraglich, ob ein Lager für einen Malereibetrieb ohne wassergefährdende Stoffe praxistauglich sei. Sie hält zudem fest, ein neuer Standort für die Lagerung der wassergefährdenden Stoffe bedürfe allenfalls ebenfalls einer Baubewilligung und der in den korrigierten Plänen als bestehend erwähnte Ölofen mit Öltank sei nicht bewilligt.