Am 4. Dezember reichten die Beschwerdeführerinnen die Pläne nochmals korrigiert ein (Situations-, Grundriss- und Fassadenpläne datiert vom 19.8.2015/3.12.2015, gestempelt von der BVE am 20.8.2015 und 7.12.2015). Aus dem verbesserten Grundrissplan und dem korrigierten Baugesuchsformular 1.0 ergibt sich, dass in einem bestehenden Gebäudeteil ein "Lager für nicht wassergefährdende Gegenstände" eingerichtet werden soll. Bauliche Massnahmen sind nicht vorgesehen. Vorbestehend sind laut den korrigierten Plänen ein WC und ein Lavabo, ein Öltank mit Auffangwanne, ein Ölofen sowie ein Spültrog.