3 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) RA Nr. 110/2015/60 4 Entscheid beschwert und daher zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf ihre form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 2. Rechtliches Gehör a) Die Beschwerdeführerinnen rügen, die Gemeinde habe sie mit Schreiben vom 9. Oktober 2014 auf den baurechtswidrigen Zustand aufmerksam gemacht, ihnen jedoch keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Damit habe die Gemeinde das rechtliche Gehör verletzt.