Das Rechtsamt stellte diese Unterlagen dem AWA und der Gemeinde zur Stellungnahme zu und liess durch die Gemeinde zudem einen neuen Fachbericht zum Brandschutz einholen. Aufgrund der Stellungnahme der Gemeinde liess das Rechtsamt die Pläne durch die Beschwerdeführerinnen nochmals verbessern, worauf die Beschwerdeführerinnen – nun vertreten durch ihre Anwältin – erneut angepasste Unterlagen sowie eine Stellungnahme einreichten. Das Rechtsamt gab den Behörden wieder Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Gemeinde hielt nun fest, ein Lager für nicht wassergefährdende Materialien sei zonenkonform und zulässig.