Parzelle Worben Grundbuchblatt Nr. D.________ in einen Malerbetrieb. Mit Verfügung vom 8. April 2015 erteilte die Gemeinde den Bauabschlag und ordnete zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes an, die Umnutzung rückgängig zu machen, den Betrieb bis spätestens 30. April 2015 einzustellen und die für den Malerbetrieb benötigten Werkzeuge, Einrichtungen und Materialien bis spätestens 30. April 2015 aus der Grundwasserschutzzone S3 zu entfernen sowie für den Malerbetrieb einen anderen Standort zu suchen. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.