Zum einen unterscheidet sich der im erwähnten Umgebungsgestaltungsplan7 vorgesehene Quartierplatz mit Brunnen wesentlich von dem jetzt geplanten Projekt. Zum anderen ist die geschützte Hecke auf diesem Umgebungsgestaltungsplan nach wie vor in etwa derselben Länge eingetragen wie im Schutzplan der Gemeinde. Dieser Plan ändert damit nichts an der Tatsache, dass von der Ausdehnung der Hecke gemäss Schutzplan der Gemeinde auszugehen ist und dass das hier umstrittene Bauvorhaben den geschützten Bereich der Hecke tangiert. d) Da das umstrittene Bauvorhaben die Hecke in ihrer ursprünglichen, nach geltendem Schutzplan zu beachtenden Ausdehnung tangiert, sind folgende Vorgaben zu beachten: