Schliesslich rügen die Beschwerdeführenden einen Verstoss der zwischen ihnen, der Gemeinde sowie der Bauherrschaft anlässlich des Baubewilligungsverfahrens der Überbauung F.________ abgeschlossenen Vereinbarung, welche in Ziffer 1.4 die integrale Erhaltung der geschützten Hochhecke statuiert. Die Ansprüche aus dieser privatrechtlichen Vereinbarung haben die Beschwerdeführenden auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen. Vorliegend ist auf diese Vorbringen nicht einzutreten. c) Näher zu prüfen ist allerdings der Einwand der Beschwerdeführenden, wonach das vorliegende Bauvorhaben den Schutzzweck der Hecke in unzulässiger Weise beeinträchtige.