Zudem bringen sie vor, der Schutzbereich der betroffenen Naturhecke und der Perimeter des vorliegenden Quartierplatz-Projektes würden einander überschneiden. Das Projekt sei folglich vom Schutzstatus betroffen und habe diesen zu berücksichtigen. Der Schutzbereich umfasse die gesamte ursprüngliche Ausdehnung der Hecke. Das Regierungsstatthalteramt habe diese Gegebenheiten vollständig ignoriert, indem es im Entscheid in keiner Weise auf die Schutzbestimmungen eingegangen sei.