2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 16. Januar 2015 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellen folgende Anträge: - Das Baugesuch sei abzuweisen; dies ermöglicht: - Die geschützte Hecke samt Böschung sei im ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. - eventuell:  Das Bauvorhaben sei dahingehend abzuändern, dass die Wiederherstellung der Hecke in ursprünglicher Lage (nördlicher Endpunkt bei der ost-südöstlichen stumpfen Ecke des bestehenden Wendeplatzes) möglich ist, und  Die Hecke sei in entsprechendem Umfang wieder herzustellen - subeventuell: 