C.________, auf welcher der Brunnen und zwei Bänke geplant sind, befindet sich in der Zone mit Planungspflicht Nr. 8/2 F.________ (ZPP F.________). Der grosse Teil des projektierten Niveauangleichs sowie eine weitere Bank befinden sich auf Parzelle Nr. E.________, bei welcher es sich um eine Strassenparzelle handelt. Ein kleiner Teil des Niveauangleichs ist auf der Parzelle Nr. D.________ geplant, welche sich in der Zone für öffentliche Nutzung ZöN befindet. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 15. Dezember 2014 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland die Baubewilligung.