3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - X.________, eingeschrieben 15 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG 154.21). 8 - Baubewilligungsbehörde der Stadt Thun, Bauinspektorat, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Thun, zur Kenntnis BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Die Direktorin