14 Verordnung über die Gebühren im Bauwesen der Stadt Thun (Gebührenverordnung Bauwesen, 154.231.11) vom 5. Dezember 2003. 7 Gebühr von Fr. 200.00 bewegt sich in diesem Rahmen und ist nach der Gebührenverordnung Bauwesen zulässig. e) Die Beschwerde erweist sich daher als unbegründet und wird abgewiesen. 4. Kosten