1. Sachurteilsvoraussetzungen a) Die angefochtene Verfügung ist ein Nichteintretens- bzw. ein Bauentscheid. Dieser kann nach Art. 40 BauG7 innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVE angefochten werden. Die BVE ist somit für die Beurteilung der Beschwerde zuständig.